Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bildungswerkes der Arbeitsgemeinschaft Betriebssozialarbeit e. V. (im Folgenden: AG BSA e. V.)
1. Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen des Bildungswerkes der AG BSA e. V. 52 Grad. Eingeschlossen sind hier ausdrücklich auch Veranstaltungen, die durch Nutzung der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden (z. B. E‑Learning-Angebote).
(2) Studienreisen und Exkursionen, die eine*n Dritte*n als Veranstalter*in und Vertragspartner*in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der AG BSA e. V. In diesen Fällen tritt die AG BSA e. V. nur als Vermittler auf und es gelten die AGB des*der Veranstalters*in bzw. Vertragspartners*in.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem*der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E‑Mail). Erklärungen der AG BSA e. V. genügen auch dann der Schriftform, wenn ein nicht unterschriebenes elektronisch erstelltes Dokument verwendet wird.
2. Anmeldung
(1) Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Teilnehmer*innen können sich telefonisch, schriftlich, per E‑Mail oder über unsere Website anmelden.
(2) Eine Anmeldung ist unabhängig von der Form verbindlich. Bei Anmeldungen per Telefon oder schriftlich verschicken wir Anmeldebestätigungen nur auf Wunsch. Bei Anmeldungen per E‑Mail und über die Website bestätigen wir die Anmeldung per E‑Mail.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, kann die AG BSA e. V. die verspätete Anmeldung ablehnen.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.
(5) Die Veranstaltungen des Bildungswerkes der AG BSA e. V. sind für jede Person zugänglich; die Teilnahme kann jedoch von sachlich gebotenen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
3. Teilnahmegebühren
(1) Die Teilnehmer*innen verpflichten sich die erhobenen Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren sind dem Kursprogramm bzw. den jeweiligen aktuellen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen.
(2) Die Teilnahmegebühr wird mit versandt der Rechnung fällig. Das zu zahlende Teilnahmeentgelt muss bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung auf dem Konto des AG BSA e. V. eingegangen sein.
4. Vertragspartner*in und Teilnehmer*in
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der AG BSA e. V. als Veranstalter*in und der Anmeldenden Person begründet. Die anmeldende Person kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist der AG BSA e. V. namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmer*in bedarf der Zustimmung der AG BSA e. V.. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den*die Teilnehmer*in gelten sämtliche den*die Vertragspartner*in betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Der AG BSA e. V. darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine*n bestimmte*n Dozent*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines*r Dozent*in angekündigt wurde, es sei denn, der*die Vertragspartner*in hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den*die angekündigte*n Dozent*in.
(2) Die AG BSA e. V. kann aus sachlichem Grund und in einem dem*der Vertragspartner*in zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der AG BSA e. V. nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines*r Dozent*in), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen sowie während der Schulferien finden keine Veranstaltungen statt, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist.
(5) Auf Wunsch der Teilnehmer*innen und nach Einvernehmen über einen Entgeltaufschlag kann die AG BSA e. V. eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl durchführen. Hierzu ist die Zustimmung aller Teilnehmenden erforderlich.
6. Rücktritt und Kündigung durch die AG BSA e. V.
(1) Eine Veranstaltung kommt zustande, wenn die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Mindestteilnehmendenzahl 12 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erreicht ist. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die AG BSA e. V. vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen den Teilnehmenden hierdurch nicht.
(2) Die AG BSA e. V. kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die der AG BSA e. V. nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines*r Dozent*in wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den*die Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den*die Vertragspartner*in ohne Wert ist.
(3) Die AG BSA e. V. wird den*die Vertragspartner*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigten, informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt erstatten.
(4) Die AG BSA e. V. kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den*die Dozent*in, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber den*der Dozent*in, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der AG BSA e. V., Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die AG BSA e. V. den*die Vertragspartner*in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch des Bildungswerkes der AG BSA e. V. wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
(5) Bei Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere des Gesetztes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
7. Kündigung und Widerruf durch den*die Vertragspartner*in
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der*die Vertragspartner*in der AG BSA e. V. auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der*die Vertragspartner*in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Der*Die Vertragspartner*in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den*die Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den*die Vertragspartner*in wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht der*die Vertragspartner*in von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt der*die Vertragspartner*in die Kosten der Rücksendung.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des*der Vertragspartner*in gegenüber der AG BSA e. V. sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die AG BSA e. V. schuldhaft Rechte des*der Vertragspartner*in verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der*die Vertragspartner*in regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. SEPA-Lastschriftmandat
(1) Die Teilnehmer*innengebühr können per SEPA – Lastschrift eingezogen werden. Das zu zahlende Teilnahmeentgelt wird nach Beginn der Veranstaltung zum 15. des Monats bzw. zum 15. des Folgemonats abgebucht. Zahlungsfristen werden dadurch nicht versäumt und es ist nichts weiter zu veranlassen.
(2) Die Teilnehmenden haben das Recht, der Abbuchung innerhalb von 8 Wochen bei ihrem Geldinstitut zu widersprechen, falls die Abbuchung zu Unrecht erfolgt sein sollte. Die ggf. anfallenden Gebühren für den Widerspruch tragen die Teilnehmenden und können nur bei nachgewiesener Unrichtigkeit der Abbuchung der AG BSA e. V. gegenüber geltend gemacht werden.
(3) Um auch in Zukunft das Lastschriftverfahren zu nutzen, muss die AG BSA e. V. ein gültiges, schriftliches SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, das bis auf Widerruf für die Abwicklung aller Kursangebote des Bildungswerkes der AG BSA e. V. gilt.
10. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht gegen Ansprüche des Bildungswerkes der AG BSA e. V. aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegenüber der AG BSA e. V. sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen statistischen Zwecken und sind erforderlich für die Erstellung von Bescheinigungen. Die AG BSA e. V. ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der*Die Vertragspartner*in kann dem jederzeit widersprechen.
11. Inkrafttreten
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bildungswerk der AG BSA e. V. treten am 01.05.2023 in Kraft.
Die Hinweise zum Datenschutz finden sie auf unserer Webseite: www.bildung-52grad.de