Grundbildung und Schulabschlüsse

Das Tes­ta­ment (2) – FÄLLT AUS!

Das The­ma Ver­er­ben betrifft jede*n frü­her oder spä­ter. Das Tes­ta­ment ist die bekann­tes­te Form der soge­nann­ten Ver­fü­gung von Todes wegen – eine Rege­lung für den Erb­fall.

Mit die­ser letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung soll nach dem Tod der/des Ver­stor­be­nen der letz­te Wil­le wunsch­ge­mäß umge­setzt wer­den. Jede*r kann sein Tes­ta­ment sel­ber schrei­ben, Zet­tel und Stift rei­chen aus. Das Ver­fas­sen eines form­wirk­sa­men und ein­deu­ti­gen Tes­ta­ments ist aber gar nicht so ein­fach. Ziel die­ses Vor­trags ist es, Ihnen bei gerin­gem Zeit­auf­wand einen recht­li­chen Über­blick zum The­ma Tes­ta­ment zu ver­mit­teln.

Es wer­den erb­recht­li­che Grund­la­gen, häu­fi­ge Fall­stri­cke bei der Errich­tung eines Tes­ta­ments und ein­fach gehal­te­ne Tes­ta­ments­bei­spie­le auf­ge­zeigt. Ein wei­te­rer Schwer­punkt wird das nota­ri­ell beur­kun­de­te Tes­ta­ment, ins­be­son­de­re die Kos­ten­ab­wä­gung, sein. Zudem wer­den wei­ter­füh­ren­de, indi­vi­du­el­le Bera­tungs­mög­lich­kei­ten the­ma­ti­siert.

Don­ners­tag, 18.01.2024
17:30 – 19:00 Uhr

Dozent*in

Jens Köster

Kursort

AG BSA e.V.

Gebühr

25,00€

Teilnehmer*innen

mind. 10

Kursnummer

23B01-007

Dauer

1 Termin

Für diesen Kurs gibt es weitere Termine.

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