Grundbildung und Schulabschlüsse
Patientenverfügung und Vollmachten –Abgesichert für den Fall der Fälle? (1) – FÄLLT AUS!
Die Selbstbestimmung, vor allem in gesundheitlichen Angelegenheiten, ist grundrechtlich geschützt. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, Sie können Reglungen z. B. zu lebenserhaltenden Maßnahmen treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – umfassend (als Generalvollmacht) oder in abgegrenzten Bereichen. Indem man sich vorsorgend selbst um seine Vertretung kümmert, kann und soll eine gerichtliche Bestellung eines sog. Betreuers vermieden werden.
Ziel dieses Vortrags ist es, Ihnen bei geringem Zeitaufwand einen rechtlichen Überblick zum Thema Patientenverfügung und Vollmachten zu vermitteln. Es werden rechtliche Grundlagen sowie Formulierungsbeispiele mit Erläuterungen aufgezeigt. Zudem werden weitergehende Beratungsmöglichkeiten, z. B. durch das Bundesministerium für Justiz, thematisiert.
Donnerstag, 30.11.2023
18:30 – 20:00 Uhr
Jens Köster
Kursort
AG BSA e.V.
Gebühr
25,00€
Teilnehmer*innen
mind. 10
Kursnummer
23B01-008
Dauer
1 Termin
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