Grundbildung und Schulabschlüsse

Pati­en­ten­ver­fü­gung und Voll­mach­ten –Abge­si­chert für den Fall der Fäl­le? (1) – FÄLLT AUS!

Die Selbst­be­stim­mung, vor allem in gesund­heit­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, ist grund­recht­lich geschützt. In einer Pati­en­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie schrift­lich für den Fall Ihrer Ent­schei­dungs­un­fä­hig­keit im Vor­aus fest­le­gen, ob und wie Sie in bestimm­ten Situa­tio­nen ärzt­lich behan­delt wer­den möch­ten, Sie kön­nen Reg­lun­gen z. B. zu lebens­er­hal­ten­den Maß­nah­men tref­fen. Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Sie eine Per­son Ihres Ver­trau­ens beauf­tra­gen, stell­ver­tre­tend für Sie zu han­deln, zu ent­schei­den und Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen – umfas­send (als Gene­ral­voll­macht) oder in abge­grenz­ten Berei­chen. Indem man sich vor­sor­gend selbst um sei­ne Ver­tre­tung küm­mert, kann und soll eine gericht­li­che Bestel­lung eines sog. Betreu­ers ver­mie­den wer­den. 

Ziel die­ses Vor­trags ist es, Ihnen bei gerin­gem Zeit­auf­wand einen recht­li­chen Über­blick zum The­ma Pati­en­ten­ver­fü­gung und Voll­mach­ten zu ver­mit­teln. Es wer­den recht­li­che Grund­la­gen sowie For­mu­lie­rungs­bei­spie­le mit Erläu­te­run­gen auf­ge­zeigt. Zudem wer­den wei­ter­ge­hen­de Bera­tungs­mög­lich­kei­ten, z. B. durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Jus­tiz, the­ma­ti­siert.

Don­ners­tag, 30.11.2023
18:30 – 20:00 Uhr

Dozent*in

Jens Köster

Kursort

AG BSA e.V.

Gebühr

25,00€

Teilnehmer*innen

mind. 10

Kursnummer

23B01-008

Dauer

1 Termin

Für diesen Kurs gibt es weitere Termine.

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